|
|
Petition Die Landesgruppe Nordrhein-Westfalen der Landsmannschaft Ostpreußen (LO NRW) hat sich am 14. Juni 2013 mit einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt und vier zentrale Anliegen formuliert, die aus ihrer Sicht noch einer Lösung bedürfen. Es sind dies die Einführung eines Vertriebenengedenktages, eine Zwangsarbeiterentschädigung für deutsche Zwangsarbeiter, Überweisung von polnischen Zwangsarbeiterentschädigungen nach Deutschland und, nicht zuletzt, das Thema „Entschädigungsansprüche der Vertriebenen". Unter Verweis auf höchst erfreuliche Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit in einigen ost- und südosteuropäischen Ländern fordert die LO NRW in ihrer Petition Bundestag und Bundesregierung zum Handeln auf. Ungarn hat im März dieses Jahres beschlossen, einen Tag des Gedenkens an die Vertreibung der Ungarndeutschen einzuführen. Die Landesgruppe fragt in ihrer Petition, wo der nationale Gedenktag für die eigenen Opfer bleibt? Bis heute wird deutschen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern eine finanzielle Anerkennung versagt. Dass dies, wie das Bundesinnenministerium seit Jahr und Tag argumentiert, "nur" ein allgemeines, entschädigungslos hinzunehmendes Kriegsfolgenschicksal und kein ausgleichspflichtiges Unrecht sein soll, leuchtet niemandem ein. Die LO NRW fordert deshalb für die noch lebenden deutschen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter endlich eine finanzielle Anerkennung ihres außergewöhnlichen schweren Kriegsfolgenschicksals. Bereits 1999 hat Polen ein Gesetz zur Entschädigung von Zwangsarbeitern erlassen, das nicht nur polnische Staatsbürger einschließt, sondern auch deutsche Staatsangehörige. Leider überweist Polen die Entschädigung nur dann nach Deutschland, wenn zugleich eine polnische Altersrente überwiesen wird, ansonsten muss über die Entschädigung in Polen verfügt werden. In der Petition wird der deutsche Bundestag gebeten, Polen aufzufordern, die Entschädigung uneingeschränkt auf deutsche Bankkonten zu überweisen. In den letzten Jahren haben mehrere ehemalige „Vertreiberstaaten" Restitutions- und Entschädigungsregelungen zugunsten deutscher Vertriebener und Aussiedler erlassen. Es sind dies die Länder Ungarn, Slowenien, Estland, Kroatien, Serbien, jüngst auch Rumänien. Obwohl sich also gezeigt hat, dass diese Länder gewillt waren, das seinerzeitige Unrecht zumindest in Teilen wieder gutzumachen, fehlte bei deutschen staatlichen Stellen jegliche Bereitschaft, mit diesen und anderen Ländern über Rückgabe- und Entschädigungsregelungen ins Gespräch zu kommen. Begründet wurde dies in der Vergangenheit damit, dass die Bundesrepublik nicht zu aussichtslosen Verhandlungen verpflichtet sei. Die LO NRW erwartet von der Bundesregierung nunmehr ein Umdenken. Verhandlungen mit den ehemaligen Vertreiberstaaten sind nicht aussichtslos. Die ständige und fortdauernde Verweigerung des diplomatischen Schutzes zu Gunsten ihrer Bürger hält die LO NRW jedenfalls für rechtswidrig.
Diskutieren Sie diese Meldung in unserem Forum ________________________________ |
Stand: 14.11.2024 |