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Herbst-Delegierten-, Kultur- und Frauentagung
in Oberhausen, 23. Oktober 2010


"Die Eingliederung der Vertriebenen in Deutschland nach
dem Zweiten Weltkrieg und die Rolle des BdV"

Vortrag des PD Prof. Dr. phil. Matthias Stickler

1. Die Ankunft in der neuen Heimat als Problem

Wenn von der Ankunft der Flüchtlinge und Vertrieben in der Bundesrepublik Deutschland die Rede ist, so ist diese Begrifflichkeit doppeldeutig. Zum einen ist darunter das konkrete physische Ankommen gemeint, eine für die Betroffenen vielfach traumatische Erfahrung. Bekanntlich schlug den Vertriebenen nach 1945 in den Aufnahmegebieten zunächst überwiegend Ablehnung und Feindschaft, bis hin zu implizit rassistisch motiviertem Haß entgegen. Vielfach traten sie, zumal auf dem Lande, sozial an die Stelle der bisherigen Fremdarbeiter und rangierten damit ganz unten in der gesellschaftlichen Schichtung, wurden ausgegrenzt und diskriminiert. Die damals von den eigenen Landsleuten zugefügten seelischen Verwundungen haben nach meinem Eindruck ganz erheblich dazu beigetragen, daß viele Vertriebene der sogenannten „Erlebnisgeneration“ sich bis heute als irgendwie zurückgesetzt begreifen und sehr empfindlich auf Kritik bzw. tatsächliche oder vermutete Diskriminierungen reagieren. Andreas Kossert, wissenschadtlicher Mitarbeiter bei der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Berlin und selbst Nachkomme ostpreußischer Vertriebener, hat diese Zusammenhänge in seinem kürzlich erschienenen Buch „Kalte Heimat“ eindringlich dargestellt. Die Umstände des Eintreffens in der „neuen Heimat“, die so gar nicht als solche empfunden wurde, verzögerte die Ankunft im übertragenen Sinne, die Integration in die Aufnahmegesellschaft, das wirkliche Heimischwerden, das sich Angenommenfühlen von den westdeutschen Landsleuten und förderte bei vielen Vertriebenen die nostalgische Rückschau in eine verklärte Vergangenheit und die Sehnsucht nach einer quasi mythisch bzw. religiös überhöhten Heimat, die, je länger die Trennung währte, immer weniger mit den realen Welt, aus der man gekommen war, zu tun hatte.

Dennoch kann man nicht einfach von einem Scheitern der Vertriebenintegration sprechen. Diese gelang, was die materielle Seite anbelangt, trotz der enormen Probleme vielmehr erstaunlich schnell; dies nicht zuletzt deshalb, weil die Vertriebenenverbände in den ersten Jahren ihrer Existenz Eingliederungsfragen zu ihrem Hauptbetätigungsfeld erhoben und im vorpolitischen Raum wie in den politischen Parteien erfolgreich lobbyistisch tätig waren. Tatsächlich gab es zu der schließlich praktizierten Eingliederungspolitik ja auch keine sinnvolle Alternative. Ein Offenhalten der durch die Vertreibung geschlagenen Wunde, etwa durch eine langfristige Unterbringung der Vertriebenen in Flüchtlingslagern nach dem Vorbild der Palästinenser im Nahen Osten mit all den damit verbundenen Gefahren einer politischen Radikalisierung der so Deklassierten, wäre aufgrund der ökonomischen Dynamik der frühen Bundesrepublik und des damit verbundenen Bedarfs an Arbeitskräften schon aus wohlverstandenem Eigeninteresse der Einheimischen wie der Vertriebenen völlig widersinnig gewesen.

2. Vertriebenenintegration im Spannungsfeld von Neubeheimatung und heimatpolitischen Zielsetzungen

Die heimatpolitischen Zielsetzungen der seit Ende der 40er Jahre entstehenden Vertriebenenverbände, also das Ziel von Rückkehr und Grenzrevision traten demgegenüber anfangs in den Hintergrund und gewannen erst in dem Augenblick wieder an Bedeutung, als die größte soziale Not beseitigt war. Die Westalliierten hatten derartige Hoffnungen noch verstärkt, indem sie seit 1946, zum einen wegen der mit der Eingliederung der Vertriebenen verbundenen Probleme in ihren Besatzungszonen, zum andern wegen der fortschreitenden Sowjetisierung Polens, zumindest eine Teilrevision der Oder-Neiße-Linie zugunsten Deutschlands in Aussicht gestellt und damit entsprechende Erwartungen bei den Vertriebenen geweckt hatten. Auf die damals, v.a. in der Byrnes-Rede 1946 in Stuttgart, gemachten Aussagen bezogen sich die Vertriebenenverbände seither und betrachteten sie (fälschlich) als verbindliche Versprechen zur Grenzrevision. Solange der antikommunistische Grundkonsens der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft und die Prinzipien einer auf Eindämmung der sowjetischen Machtanspruchs und aktiver Wiedervereinigungspolitik mit dem Ziel einer Revision der Oder-Neiße-Linie als Nahziel, Gültigkeit besaßen, wirkte das Eintreten der Vertriebenenverbände für ein Recht auf Rückkehr, Selbstbestimmung und Grenzrevision integrierend; sie befanden sich mit dieser Programmatik in der Mitte der Gesellschaft und waren anschlußfähig an alle politischen Parteien des demokratischen Spektrums.

Dies änderte sich, als jener Grundkonsens durch den weltpolitischen Wandel innen- wie außenpolitisch immer mehr in die Defensive geriet. Die Vertriebenenverbände scheiterten bezeichnenderweise schon in den frühen 50er Jahren mit dem Versuch, im Rahmen der Verhandlungen über den Deutschlandvertrag eine Konkretisierung des Begriffs Wiedervereinigung im Hinblick auf die Gebiete östlich von Oder und Neiße zu erreichen. Dennoch interpretierten sie den Deutschlandvertrag vom 26.5.1952 und die Pariser Verträge vom 19.-23.10.1954 als quasi völkerrechtlich verbindliche Selbstverpflichtung der Bundesrepublik wie der Westalliierten, die Gebiete östlich von Oder und Neiße für Deutschland zurückzugewinnen. Der Forderung nach Durchsetzung des „Rechts auf die Heimat“ kam in diesem Zusammenhang eine elementare Rolle zu. Die Janusköpfigkeit des Heimatbegriffs, wie er von den Vertriebenen gebraucht wurde, ist hierbei allerdings nicht zu übersehen – zum einen, wie oben bereits erwähnt, die mythisch verklärte, religiös bzw. quasi-religiös aufgeladene Konnotation, die auf die persönliche, individuell erlebte Heimat rekurrierte, insofern auf der konkreten Heimat der Erlebnisgeneration aufbaute, deren Erfahrungen man zu tradieren suchte; zum andern aber der eher abstrakte, der konkreten Erfahrung entrückte Heimatbegriff, der diese auf eine symbolische Ebene hob und die Vertreibung zu einem gleichnishaften Geschehen stilisierte, das als Menetekel permanente Gültigkeit im Sinne einer Verpflichtung auch der nicht vertriebenen Nachgeborenen und Einheimischen auf Heilung des erlittenen Unrechts beanspruchte. Das revisionistische Ziel der Rückgewinnung der Ostgebiete für Deutschland wurde so humanistisch-idealistisch erhöht im Sinne einer großen menschheitlichen Aufgabe. Diese Neumotivierung der heimatpolitischen Zielsetzungen der Vertriebenenverbände war aus zwei Gründen notwendig: Erstens, um dem Vorwurf partikularistischer Sonderinteressen bzw. des rückwärtsgewandten Nationalismus zu begegnen, zweitens, um das Problem des Generationenwechsels bzw. der erfolgreichen Integration in den Griff zu bekommen, durch den sich das Problem der Vertreibung auf quasi biologische Weise zu lösen drohte. Problematisch an der Verwendung des Heimatbegriffs durch die Vertriebenen war, dass im Ergebnis eine angeblich vorhandene ideale Einheit von Mensch, Kultur und Natur in der alten Heimat postuliert wurde, die es durch Rückkehr wiederherzustellen gelte, damit also implizit die vollständige Wiederherstellung des Status quo ante erstrebt wurde. Bezugspunkt des heimatpolitischen Strebens war stets der Zustand der Vorkriegszeit, nicht der der Gegenwart; insofern musste dem Heimatbegriff zwangsläufig mit der Zeit etwas Künstliches anhaften. Die Definition des Rechtes auf Heimat als Gruppenrecht war v.a. deshalb von zentraler Bedeutung, weil daraus das Quasi-Veto-Recht der Vertriebenenverbände gegen „Verzichtstendenzen“ abgeleitet wurde. Dieser Anspruch war natürlich für die Bundesrepublik absolut inakzeptabel, hätte ihre Anerkennung doch bedeutet, dass sich die Vertriebenen als Minderheit besonderen Rechts konstituiert hätten.

Abweichende Meinungen in der „nationalen Frage“ wurden von Vertriebenenpolitikern als „Defätismus“ kritisiert und scharf abgelehnt. Derartige Bekenntnisse, oft verbunden mit Polemiken gegen Andersdenkende, wurden um so lauter, je länger der Zustand der Teilung andauerte und je mehr Integration und Neubeheimatung der Vertriebenen voranschritt. Bereits damals begann sich die heimatpolitische Position der Vertriebenenverbände dogmatisch zu verhärten, bildete sich jene aus dem eigenen Selbstverständnis der nationalen Avantgarde resultierende retardierende Rolle des Gralshüters der reinen deutschland-politischen Lehre heraus, die den 1958/59 als Zentralverband aller Vertriebenenverbände gegründeten BdV v.a. seit den 60er Jahren immer mehr zur Zielscheibe öffentlicher Kritik werden ließ. Dies zeigte sich im Bereich der praktischen Außenpolitik erstmals anlässlich des Ratifizierungsverfahrens für das Saarstatut, das von den Vertriebenenverbänden überwiegend abgelehnt wurde, weil sie einen Präzedenzfall für die Gebiete jenseits von Oder und Neiße befürchteten, für die sie gerade nicht eine europäische, sondern eine nationalstaatliche Lösung mit dem Ziel der unbedingten Rückgliederung an Deutschland anstrebten. Der spätere BdV-Präsident Herbert Czaja (1914-1997) hat darin rückblickend eine im Grunde verpasste Chance gesehen. Czajas Äußerungen zeigen, wie schwierig das Terrain für neue heimatpolitische Ideen war, die Vertriebenenverbände waren fixiert auf eine nationalstaatlich orientierte Grenzrevision mit friedlichen Mitteln, etwas anderes kam nicht in Frage.

Ein wunder Punkt war hierbei von Anfang an der latente Widerspruch zwischen der Forderungen nach Wahrung des Rechtes auf die Heimat und der faktischen Notwendigkeit, sich in die westdeutsche Gesellschaft zu integrieren sowie, damit verbunden, die Frage der nachwachsenden Generation der Vertriebenen, die in Westdeutschland aufwuchs bzw. dort geboren war und für die etwa Bayern oder Schleswig-Holstein eine neue Heimat war bzw. wurde. Nicht zuletzt im Heiratsverhalten zeigte sich, daß, wie angesichts der sozialen Dynamik der frühen Bundesrepublik nicht anders zu erwarten, der Erfolg der Vertriebenenintegration: immer weniger Ehen wurden innerhalb der Volksgruppe geschlossen. Es nimmt insofern nicht wunder, daß der Gedanke einer Rückkehr in die alte Heimat für die Mehrheit der Vertriebenen immer unrealistischer wurde. Hierfür interessierte sich zunehmend auch die den Vertriebenenverbänden zunehmend weniger freundlich gesinnte überregionale Qualitätspresse. Vergeblich versuchten die Vertriebenenverbände die öffentliche Berichterstattung über die mangelnde Rückkehrbereitschaft in ihrem Sinne zu beeinflussen. Eine vom BdV in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Gesamtdeutsche Fragen bei EMNID in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage, deren wesentliche Ergebnisse dann aus guten Gründen unter Verschluß gehalten wurden, brachte allerdings 1961 an den Tag, daß mehr als zwei Drittel der Vertriebenen nicht mehr an eine Rückkehr dachten. Von immer weniger Menschen wurde seit Mitte der 1950er Jahre auch der Vertriebenenausweis, der ja eine „biologische Lösung“ der Vertriebenenfrage hatte verhindern sollen, beantragt. Insofern kann von einem Sitzen auf gepackten Koffern bei der Mehrheit der Vertriebenen zu dieser Zeit nicht mehr die Rede sein, diese waren wirklich angekommen in der deutschen Nachkriegsgesellschaft, ihre Integration war bereits etwa 20 Jahre nach Kriegsende in erheblichem Umfang abgeschlossen. Dies zeigte sich auch bei den Mitgliederzahlen der Vertriebenenverbände, die ab Mitte der 1950er Jahre signifikant abnahmen. Daß seither die heimatpolitischen Themen im Verbandshandeln einen immer größeren Stellenwert erhielten, hängt auch und vor allem mit der Notwendigkeit zusammen, die verbliebenen Mitglieder durch ein zugkräftiges Thema zu binden und möglicherweise neue zu gewinnen. Die juristisch nach wie vor offene Grenzfrage begünstigte es, daß sich der 1959 gegründete BdV in dieser Hinsicht eindeutig positionierte.

3. Ostpolitische Ziele der Vertriebenenverbände bis 1969

Die Vertriebenenverbände sahen sich im Hinblick auf die Deutschland- und Ostpolitik als Wahrer der Geschäftsgrundlagen von 1949, wie sie sie verstanden, und verweigerten sich deshalb vehement einer Anpassung ihrer heimatpolitischen Programmatik an die Prämissen der neuen Entspannungspolitik. Die Deutsche Frage war und blieb für sie stets Dreh- und Angelpunkt der Weltpolitik. Es herrschte ein „ideologisch fundierter Restauratismus“ vor, der alles Politische in den Spannungsbogen von Heimatverlust und Wiedergewinnung der Heimat einordnete (Brües). Ferner stand für die meisten Vertriebenenpolitiker außer Frage, dass Deutschland als mitteleuropäische Hegemonialmacht, mindestens in den Grenzen von 1937, wiederhergestellt werden müsse. Die machtpolitischen Möglichkeiten der Bundesrepublik wurden hierbei erstaunlich hoch veranschlagt. Um diese Ziele zu erreichen, begannen die Vertriebenenverbände schon frühzeitig damit, ein Instrumentarium aufzubauen, das ihnen, analog zu entsprechenden erfolgreichen Versuchen der „Auxiliaramtstätigkeit“ im Bereich der Innenpolitik, ermöglichen sollte, eine „ergänzende Außenpolitik“ (Wambach) zu betreiben. Wichtig für das Selbstverständnis der Vertriebenenverbände ist, dass diese sich bei ihren heimatpolitischen Forderungen nicht als Verfechter von Partikularinteressen sahen, sondern vielmehr den gesamtgesellschaftlich-nationalen Charakter ihrer Zielsetzungen im Sinne eines Avantgarde-Anspruchs betonten. Dieser ging so weit, dass sogar ein Vetorecht und die Anerkennung des Verbandshandelns als stellvertretend für die Gesamtnation eingefordert wurden.

An der grundsätzlich vorhandenen Verständigungsbereitschaft der Vertriebenenverbände gegenüber den östlichen Nachbarn wird man zwar nicht zweifeln können, immerhin hatten die Vertriebenen bereits 1950 in ihrer Stuttgarter Charta feierlich auf Rache und Vergeltung verzichtet. Der so zum Ausdruck gebrachte Wille zur Versöhnung stand allerdings insofern auf einem etwas wackeligen Fundament, als sie in zwei entscheidenden Punkten von falschen Voraussetzungen ausging: Erstens setzte sie voraus, dass die mittelosteuropäischen Staaten die Haltung der Vertriebenenverbände in der Frage des Heimatrechts, also die Forderung nach Wiedergutmachung erlittenen Unrechts durch das Recht auf Rückkehr und die Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts dort, uneingeschränkt anerkannte. Die Vertriebenenverbände machten also die Revision der Oder-Neiße-Linie gleichsam zur Vorbedingung für eine Verständigung, während sie sich mit dem Heimatrecht der seit 1945 in den früheren deutschen Ostgebieten lebenden Polen anfangs ziemlich schwer taten, erst in den 1960er-Jahren begann sich hier ein Wandel zu vollziehen. Zweitens speiste sich die Haltung des BdV und seiner Mitgliedsorganisationen ganz wesentlich aus der Illusion, dass es auf der Basis des Antikommunismus eine weitgehende Interessenidentität von mittelosteuropäischen Völkern und deutschen Heimatvertriebenen gebe. Die Vertriebenenverbände wollten nicht sehen, dass die Grenzfrage in Osteuropa als existentiell galt und in diesem Punkt eine Interessenidentität zwischen den herrschenden kommunistischen Parteien und den Beherrschten existierte. Entsprechend schwierig waren auch Kontakte zu Emigrantenorganisationen, welche den Vertriebenenverbänden überwiegend sehr distanziert gegenüberstanden.
 

Generell kann man feststellen, daß bei den Vertriebenenverbänden seit der zweite Hälfte der 1950er Jahre eine dogmatische Verhärtung bzw. starre Fortschreibung der heimatpolitischen Positionen der frühen 1950er Jahre stattfand, welche korrespondierte mit wachsendem Unvermögen der Vertriebenenverbände, für ihre heimatpolitischen Ziele positive Resonanz in der deutschen, erst recht aber in der internationalen Öffentlichkeit, zu finden. Als Beispiele kann man hier nennen die Frage der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit den Ostblockstaaten, an der Spitze Polen, die vom BdV abgelehnt wurde, weil man davon ausging, daß dies die De-facto-Anerkennung der Oder-Neiße-Linie bedeuten würde. Ebenso lehnte der BdV die Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen zu Polen, die Errichtung von Wirtschaftsvertretungen oder Konsulaten ab und betonte, man dürfe diese Frage nicht ausschließlich vom Standpunkt interessierter Wirtschaftskreise sehen. Einzig die kulturellen Beziehungen „von Volk zu Volk und von Mensch zu Mensch“ wollte der BdV gefördert wissen.

Die Zeit begann indes immer mehr gegen die Vertriebenenverbände zu arbeiten. Nicht einmal der Bundesregierung konnten sie sich mehr völlig sicher sein. Der Grunddissens zwischen Bundesregierung und Vertriebenenverbänden war, dass jene angesichts der internationalen Lage keine neue Front eröffnen wollte, während diese der Meinung waren, dass man gerade deshalb offensiv vorgehen müsse. Zwar gelang es den Vertriebenenverbänden wegen des großen Wählerpotential, das sie repräsentierten, in der Frage der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie immer wieder von den Bundesregierungen Zugeständnisse zu erhalten, doch vermochten sie letztendlich nur retardierend zu wirken und trugen dadurch nicht unerheblich dazu bei, dass die Deutschland- und Ostpolitik der Bundesrepublik Deutschland in den 1960er Jahren immer mehr in die Sackgasse geriet. Diese Misserfolge hatten vor allem zwei Ursachen: Erstens gelang es dem BdV nicht, glaubwürdig als Streiter für die Menschenrechte aufzutreten und so seine heimatpolitischen Forderungen vom Verdacht der bloßen Revisionspolitik zu befreien. Zweitens konnte die Bundesrepublik ihre Außenpolitik nicht wie eine souveräne Großmacht gestalten, sondern war auf enge Anlehnung insbesondere an die USA angewiesen. Der außenpolitische Paradigmenwechsel der USA seit der Amtsübernahme John F. Kennedys hatte zur Folge, dass die weitgehend den Grundprinzipien der älteren antikommunistischen Eindämmungspolitik verpflichteten außenpolitischen Zielsetzungen des BdV zunehmend anachronistisch erschienen und sich die Bundesregierung mit ihnen im Ausland weder identifizieren wollte noch konnte. Da insbesondere die Regierungsparteien, aber auch die SPD, die Vertriebenenverbände aus partei- und machtpolitischen Gründen jedoch nicht verprellen wollten, bedienten sie sich v.a. hinsichtlich der Frage der deutschen Ostgrenzen immer häufiger verschleiernder Sprachregelungen. Nach außen wurde deshalb meist in Sonntagsreden den Vertriebenen nach dem Mund geredet, dabei aber tunlichst darauf geachtet, dass man nicht festgelegt werden konnte.

Bemerkenswert ist, dass in den späten 1960er Jahren Zeit Herbert Czaja, damals ein Vertriebenenpolitiker aus der zweiten Reihe, der 1968 zum Sprecher der Landsmannschaft der Oberschlesier und 1970 zum BdV-Präsidenten gewählt wurde, neuartige heimatpolitische Konzeptionen entwickelte, die Abschied nahmen vom nationalstaatlichen Paradigma: Czaja, der bisher verbandspolitisch nur wenig hervorgetreten war, hatte bereits sehr früh erkannt, dass das stereotype Beharren der Vertriebenenverbände auf Wiederherstellung der Grenzen von 1937 unrealistisch und kontraproduktiv war. Seine oberschlesische Heimat als umstrittene Grenzprovinz mit meist fließenden ethnischen Grenzen prädestinierte ihn für die Einsicht, dass nicht einer nationalstaatlichen Restauration die Zukunft gehörte, sondern dem Ausgleich, was für Deutschland Gebietsverzicht bedeuten musste. Dies war für Czaja der Ausgangspunkt des Ringens um einen Kompromiss in der Grenzfrage. Im Februar 1966 entwickelte er in einem vertraulichen Brief an den CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag Rainer Barzel Gedanken, die auf einen völligen Kurswechsel in der Heimatpolitik hinausliefen. Czaja betonte ausdrücklich, das den Deutschen zugefügte Unrecht gelte es in menschenmöglicher und auch gegenüber Polen vertretbarer und zumutbarer Weise wieder gut zu machen. Er war sich hierbei völlig darüber im Klaren, dass an eine schlichte Rückgliederung der Ostgebiete im Sinne einer nationalstaatlichen Restauration nicht zu denken war. Auf Interesse stießen Czajas Überlegungen bei Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger. Kiesinger versuchte, ähnlich wie Czaja, einen mittleren Weg zwischen totalem Verzicht und vollständiger territorialer Restauration zu gehen, sah aber ähnlich wie dieser angesichts der immer noch hochgesteckten heimatpolitischen Erwartungen der meisten organisierten Vertriebenen das Problem, wie dies öffentlich zu vermitteln war, ohne dass der Vorwurf des Verzichtspolitikers erhoben werden konnte. In einem weiteren undatierten, sehr wahrscheinlich aus den frühen 1970er Jahren stammenden Positionspapier hat Czaja seine heimatpolitischen Grundgedanken jener Jahre nochmals ausführlich niedergelegt. Er ging dabei davon aus, dass Ausgleich und Versöhnung zwischen Deutschen und Polen erreichbar seien, wenn beide Völker dies wollten, sie genügend voneinander wüssten und eine konstruktive und praktische Zusammenarbeit der Menschen, Völker und Staaten angestrebt werde.

Die Tragik Czajas, der als kirchlich gebundener Katholik aus echter christlich motivierter Versöhnungsbereitschaft handelte, lag v.a. darin begründet, dass seine im Grunde zukunftsweisenden Pläne durch die Politik der Regierung Brandt/Scheel, die vorrangig an einer Normalisierung des Verhältnisses zu den Ostblockstaaten interessiert und dafür deutsche Rechtspositionen zumindest faktisch zu opfern bereit war, konterkariert wurden. Der BdV musste nach 1969, wenn er als Verband überleben wollte, sich in Opposition zur Bundesregierung durch eine Schärfung des Profils im Sinne nationalstaatlich-restaurativer Zielsetzungen profilieren. Czaja hat als BdV-Präsident den Gedanken eines europäischen Volksgruppenrechts später weiter ausdifferenziert und als mögliche Lösung der deutschen Frage im Osten Europas propagiert, ohne allerdings damit außerhalb der Vertriebenenkreise große Resonanz zu finden.

4. Vom Kampf gegen die Neue Ostpolitik zur Anerkennung der Oder-Neiße-Linie

Gegenüber der Regierung Brandt/Scheel und deren Neuer Ostpolitik versuchte der BdV ab 1969 noch einmal das ganze Gewicht seiner tatsächlichen oder vermeintlichen politischen Stärke in die Waagschale zu werfen. Doch zeigte sich gerade im Konflikt um die Ratifizierung der Ostverträge, dass den heimatvertriebenen Bundestagsabgeordneten Parteiräson vor Verbandsräson ging. Die vollzogene Integration der Vertriebenen in die Gesellschaft und das politisches System Westdeutschlands stand einer Totalverweigerung im Wege. Zudem zeigte sich nun die Kehrseite des engen Schulterschlusses von BdV und Unionsparteien: Indem der BdV sich seit 1970 auf die CDU/CSU als privilegierten Partner zur Durchsetzung seiner Interessen festlegte, war der Primat der Verbandspolitik noch weniger durchsetzbar als in den Jahren zuvor. Zwar verschaffte er sich auf diese Weise innerparteilich Einfluss, weil er auf das immer noch hinter ihm stehende Wählerpotential verweisen konnte, doch war er mangels einer parteipolitischen Alternative künftig gezwungen, die einmal erfolgte Meinungsbildung der Union innerverbandlich mehr oder weniger nachzuvollziehen. Dadurch verlor der BdV natürlich faktisch an Selbständigkeit und setzte sich dem Vorwurf aus, quasi eine Nebenorganisation der CDU/CSU zu sein, ein Ruf, der ihm im Grunde bis heute vielfach anhaftet. Auch der bemerkenswerte Teilerfolg des BdV bei den von ihm mitangestrengten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag und den Ostverträgen (1973 bzw. 1975), in denen die Rechtspositionen des BdV – d.h. Fortbestand des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937, endgültige Regelung der Grenzfrage erst durch eine demokratisch legitimierte gesamtdeutsche Regierung – in erheblichem Umfang bestätigt wurden, erwies sich im Nachhinein insofern als wertlos, als dadurch deren Erosion im Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit nicht verhindert werden konnte. Herbert Czaja hat diesen Prozess, der mit einer schleichenden Marginalisierung des BdV innerhalb des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland einherging, rückblickend und durchaus mit Verbitterung als Entsolidarisierung bezeichnet. Diese Sichtweise verkennt indes, dass die Zeit über die revisionistischen Zielsetzungen des BdV unwiderruflich hinweggegangen war.

Daß die Vertriebenenverbände trotz verstärkten öffentlichen Gegenwinds eine Politik des „Helm-Fester-Bindens“, wie der damalige Sprecher der Pommerschen Landsmannschaft Oskar Eggert bereits 1959 martialisch formuliert hatte, betrieben, führte im Ergebnis dazu, daß seit den späten 1960er Jahren die Mitgliederzahlen zu einem zwar immer noch eindrucksvollen, aber keineswegs mehr für die Gesamtklientel repräsentativen Kernbestand zusammenschrumpfte; erschwerend kam eine problematische Überalterung der Mitgliederschaft in dem Maße hinzu, wie die „Erlebnisgeneration“ von der „Bekenntnisgeneration“ abgelöst wurde. Damit wurden die Vertriebenenverbände faktisch immer mehr zu Interessenvertretungen einer stetig kleiner werdenden Gruppe und rückten aus der Mitte der Gesellschaft an deren Rand.

Auch in der Ära Kohl setzte sich der, gemessen an den eigenen Ansprüchen, schleichende Niedergang der Vertriebenenverbände unaufhaltsam fort, sieht man einmal von einigen Erfolgen auf dem Felde der symbolischen Politik ab. Die Ereignisse um das 21. Bundestreffen der Schlesier 1985, als die Landsmannschaft Schlesien Bundeskanzler Helmut Kohl als Festredner hatte gewinnen können und gleichzeitig als Motto der Veranstaltung „Vierzig Jahre Vertreibung – Schlesien bleibt unser“ präsentierte, wird man als Versuch werten müssen, auszuloten, in wie weit die Regierung Kohl/Genscher bereits war, grenzrevisionistische Zielsetzungen mitzutragen bzw. eine derartige Programmatik wenigstens zu tolerieren. Im Ergebnis erlitt die Landsmannschaft Schlesien und mit ihr indirekt der gesamte BdV eine empfindliche öffentliche Niederlage, weil zum einen Kohl eine Änderung des Mottos erzwang („40 Jahre Vertreibung – Schlesien bleibt unsere Zukunft – Im Europa freier Völker“), und es zum anderen nicht gelungen war, auch intern die Reihen zu schließen. Gerade unter der jüngeren Generation der Vertriebenenpolitiker gab es nicht wenige, die anderer Meinung waren: So distanzierte sich der stellvertretende Präsident des BdV und Landesvorsitzende der Schlesier in Niedersachsen, Helmut Sauer MdB (CDU), von diesem Motto, von dem er nach eigenen Angaben erst aus der Zeitung erfahren hatte. Auch der Bundesvorsitzende der Schlesischen Jugend und Assistent von Sauer, Hartmut Koschyk (CSU, geb. 1959), übte Kritik am Bundesvorstand der Schlesier. Dass der Rückhalt auch bei der eigenen Klientel immer mehr schwand, zeigt ebenso eine Aktion des BdV ein Jahr später: Im Herbst 1986 rief der Verband eine Unterschriftenaktion ins Leben, die eine „verfassungskonforme Darstellung Deutschlands in den Grenzen von 1937“ in den Medien, insbesondere im Fernsehen, forderte. V.a. ARD und ZDF sollten verpflichtet werden, entsprechende Karten in ihrem Programm zu zeigen. Zusammen kamen bis 1988 ca. 60.000 Unterschriften – angesichts von behaupteten 2 Millionen Mitgliedern ein mehr als ernüchterndes Ergebnis.

Die Regierung Kohl brauchte deshalb, als sich die Chance zur Wiedervereinigung mit der DDR bot, in ihrer Deutschlandpolitik keine wirkliche Rücksicht mehr auf den langjährigen Verbündeten BdV zu nehmen. Zwar hatte Kohl in seinem Zehnpunkteplan vom 28.11.1989 die Frage der Oder-Neiße-Linie nicht erwähnt, doch zeigte sich nach der Jahreswende immer deutlicher, dass die Bundesregierung nicht bereit war, ernsthaft eine Revision der Oder-Neiße-Linie anzustreben. Der Bundestag nahm am 8. März 1990 eine Resolution an, in der es hieß, dass „dem polnischen Volk (das Recht eingeräumt wird) in sicheren Grenzen zu leben“, welche „von uns Deutschen weder jetzt noch in Zukunft durch Gebietsansprüche in Frage gestellt“ wird. Auch wenn diese Entschließung erst nach heftigen Auseinandersetzungen zwischen Union und FDP zustande kam, so war damit doch die Marschrichtung vorgegeben. Der BdV erkannte diese Gefahr natürlich und versuchte, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen. Er interpretierte die Resolution offiziell so hilflos wie weltfremd als „eine politische Willensbekundung“, die „ … keine Verträge (ersetzt)“. Außerdem schlug der BdVGeneralsekretär Hartmut Koschyk eine Volksabstimmung der von der Grenzfrage betroffenen Menschen vor. Um dies zu erreichen, wurde, ähnlich wie bei der Unterschriftenaktion zur Deutschlandkarte, eine Unterschriftenaktion gestartet. Die Abstimmungsfrage lautete, ob die Gebiete östlich von Oder und Neiße „zu Deutschland, zu Polen beziehungsweise zur Sowjetunion oder zu einem europäischen Territorium gehören sollen.“ Innerhalb kürzester Zeit wurden 40.000 dieser Unterschriftenlisten verschickt, auf denen sich theoretisch 1,2 Millionen Personen hätten eintragen können, was mehr als der Hälfte der vom BdV offiziell angegeben Mitglieder entsprochen hätte. Zusammen kamen innerhalb von eineinhalb Jahren immerhin 208.989 Unterschriften, die allerdings eher verschämt dem damaligen Bundesinnenminister Rudolf Seiters übergeben wurden. Ebenso wie 1986/88 hatte sich also gezeigt, dass die Grenzfrage nicht mehr dazu taugte, die eigene Klientel zu mobilisieren, ganz zu schweigen davon, dass man eine breitere deutsche oder internationale Öffentlichkeit schon gar nicht erreichte. Bemerkenswert ist immerhin, dass Czajas Gedanke einer Europäisierung der Oder-Neiße-Gebiete 1990 nochmals, wenn auch vergeblich, aufgegriffen wurde.

Im Hinblick auf die Oder-Neiße-Frage ging nun alles sehr schnell, ohne dass der BdV dagegen etwas tun konnte: Am 21. Juni 1990 verabschiedeten Bundestag und Volkskammer gleichlautende Entschließungen zur Bestätigung der polnischen Westgrenze, die in gewisser Weise eine Vorleistung im Hinblick auf die Wiedervereinigung darstellten. Im Bundestag gab es bei 504 abgegebenen Stimmen lediglich drei Enthaltungen und 15 Gegenstimmen aus dem Kreis der heimatvertriebenen Unionsabgeordneten, darunter Herbert Czaja, welcher seine Haltung auch vor dem Plenum ausführlich begründete. Wenige Tage vorher war Czaja von Kohl zu einem persönlichen Gespräch empfangen worden, in welchem der Bundeskanzler um Verständnis für sein Vorgehen warb und sich über die Haltung der Abweichler informierte. Czaja soll in diesem Gespräch zugesichert haben, dass er sich in der Bundestagsversammlung „maßvoll und vorwärtsgerichtet“ verhalten werde, was er durch seine Rede insgesamt bestätigte.

Am 5. August 1990 stellte sich Helmut Kohl dann auf der Gedenkfeier zum 40. Jahrestag der Verabschiedung der „Charta der Heimatvertriebenen“ der Kritik der Vertriebenen, begründete seine Haltung und stellte unmissverständlich fest, dass „die Grenze Polens, wie sie heute verläuft, … endgültig (ist). Sie wird durch Gebietsansprüche von uns Deutschen weder heute noch in Zukunft in Frage gestellt.“ Viele Teilnehmer quittierten diese Ausführungen mit Missfallenskundgebungen. Kohl versprach jedoch andererseits, dass die Bundesregierung bei den anstehenden Verhandlungen mit Polen die Verbürgung der Rechte der deutschen Minderheiten einfordern werde.

Nach der Herstellung der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 erfolgte dann die endgültige Anerkennung der polnischen Westgrenze am 14. November 1990 durch den „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenzen“. Dieser regelte jedoch nicht die Rechtsstellung der deutschen Minderheit in Polen, was vom BdV scharf kritisiert wurde. Erst in dem am 17. Juni 1991 unterzeichneten „Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ wurde in Artikel 20 in Polen erstmals seit den 1970er Jahren die Existenz einer deutschen Minderheit bestätigt und deren Schutz garantiert. Völlig ausgeklammert blieb die Vermögensfrage, hätte dies doch bedeutet, dass zwischenstaatlich die Reparationsfrage und innerstaatlich das Problem einer über den Lastenausgleich hinausgehenden endgültigen Entschädigung der Vertriebenen durch den Bund hätte thematisiert werden müssen. Vergeblich wandte sich der BdV an das Bundesverfassungsgericht, um seinen Rechtsstandpunkt, wie in den 1970er Jahren, dort erneut bestätigt zu erhalten, doch nahm jenes die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

Die Durchsetzung dieser in der Sache unnachgiebigen Linie in der Grenzfrage, die vor allem von Herbert Czaja betrieben wurde, führte im BdV innerverbandlich zu erheblichen Differenzen, die letztlich mit dem Sturz des BdV-Generalsekretärs Hartmut Koschyk endeten: Koschyk, seit der Bundestagswahl 1990 für die CSU Abgeordneter des Bundestags, und Befürworter einer geschmeidigeren Linie in der Grenzfrage, wurde am 5. Juli 1991 endgültig seines Amtes enthoben. Am 30. Juni 1991 hatte der BdV auf seiner Bundesversammlung eine Erklärung verabschiedet, in der es wörtlich hieß: „Solche Verträge können wir nicht mittragen. Unser Ringen um bessere Verträge geht weiter.“ Der bereits in den 1980er Jahren aufgebrochene Generationenkonflikt setzte sich also fort. 1994 kandidierte Czaja nicht mehr für den BdV-Vorsitz und machte dem aus dem Sudetenland stammenden, bereits 61-jährigen CSU-Bundestagsabgeordneten Fritz Wittmann Platz. Dieser war offenkundig ein Übergangskandidat, der bereits 1998 durch die damals 55-jährige, in Westpreußen geborene Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach (CDU) ersetzt wurde.

5. Ausblick

Im Grunde stand der BdV Anfang der 90er Jahre vor einer ähnlichen Herausforderung wie Ende der 50er Jahre: nach der endgültigen Regelung der Grenzfrage bedurfte es eines neuen Themas, das geeignet war, die Existenz des Verbandes vor seinen Mitgliedern aber auch innerhalb der bundesdeutschen Gesellschaft zu rechtfertigen. Zwar hatte Wiedervereinigung Deutschlands durch die Vertriebenen in der ehemaligen DDR und den nach dem Zusammenbruch des Ostblocks vorübergehend wieder anschwellenden Zustrom von Spätaussiedlern, die Zielgruppe des BdV vergrößert und auch zu einer Steigerung der Mitgliederzahlen geführt. Dennoch bedeutet diese kurze Phase insgesamt nur eine relativ kurze Nachblüte. Der BdV hatte sich ganz offensichtlich in seiner Programmatik von dem, was die Mehrheit der Menschen im wiedervereinigten Deutschland berührte, entfernt.

Ein Teil der organisierten Vertriebenen, wenn ich recht sehe nicht deren Mehrheit, nahm das 1990/91 ausgeklammerte Problem des nach 1945 enteigneten Vermögens der Vertriebenen in den Blick und kehrte damit in gewisser Weise zur ursprünglichen Rolle der Vertriebenenverbände, vorrangig als Sachwalter der ökonomischen Interessen ihrer Klientel zu fungieren, zurück. Die Aktivitäten der zu diesem Zwecke gegründeten, in Düsseldorf ansässigen Organisation „Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a. A.“, die gegenüber Polen Entschädigungsleistungen für die materiellen Verluste der Vertriebenen einklagen will, erregten große mediale Aufmerksamkeit im In- und Ausland. Auch wenn es menschlich verständlich ist, daß Vertriebene das Unrecht ihrer entschädigungslosen Enteignung nicht auf sich beruhen lassen wollen, so sind derartige Aktivitäten meines Erachtens für die Außenwirkung der Vertriebenverbände dennoch problematisch: Sie müssen in einer breiteren Öffentlichkeit den ohnehin verbreiteten Eindruck bestätigen und verstärken, daß die Vertriebenenverbände rückwärtsgewandte Vereinigungen sind, die vorrangig partikulare Interessen einer ganz bestimmten Alters- und Erfahrungsgruppe vertreten. Daß dies in der BdV-Spitze ganz offensichtlich ähnlich gesehen wird, zeigt sich nicht zuletzt daran, daß sich der BdV von der Preußischen Treuhand deutlich distanziert hat.

Ein in vieler Hinsicht neues Betätigungsfeld eröffnete sich für den BdV seit den späten 1990er Jahren durch sein wachsendes Engagement für Fragen des Schutzes nationaler Minderheiten und gegen neue Vertreibungen. Diese Aktivitäten, v.a. das Projekt „Zentrum gegen Vertreibungen“ in Berlin, die von Erika Steinbach stark forciert wurden, führen weg von der deutschen Nabelschau, der bisherigen Konzentration auf die eigene Opferrolle und Grenzfragen und sichern dem BdV zudem eine – wenngleich nicht immer freundliche – hohe Medienpräsenz. Erleichtert wurde dieser neue Kurs durch das schockierende Erlebnis der ethnischen Säuberungen auf dem Balkan im Gefolge des Zerfalls Jugoslawiens, deren Greuel das Fernsehen in jedes deutsche Wohnzimmer übertrug. Diese wiesen bei allen Unterschieden doch eine beklemmende Ähnlichkeit mit den Vertreibungen nach dem Zweiten Weltkrieg auf und weckten bei vielen Zeitzeugen lange verdrängte Erinnerungen und bei vielen Nachgeborenen ein neues Interesse am Thema „Flucht und Vertreibung“ – abzulesen etwa am großen Erfolg der Ausstellungen „Flucht, Vertreibung, Integration“ des Bonner Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bzw. „Erzwungene Wege“ des Bundes der Vertriebenen respektive der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ in Berlin sowie medialen Umsetzungen dieser Thematik. Die Folgen dieses Trends für den BdV sind noch nicht absehbar, aber es gibt Anzeichen dafür, daß des den Vertriebenenverbänden, die seit den 1960er Jahren nicht mehr in der Lage gewesen waren, über den Kreis ihrer engagierten Mitglieder hinaus Zustimmung für ihre Zielsetzungen in der Grenzfrage zu bekommen, mit diesem Thema gelingen könnte, vom Rand in die Mitte der Gesellschaft zurückzukehren. Dies ist umso wichtiger, weil dieser Trend auch die Chance eröffnet, zu verhindern, daß das historische Erbe des früheren deutschen Ostens der Vergessenheit anheimfällt. Es ist keineswegs ein geringer Erfolg, daß nach so vielen Jahren der häufig emotional bzw. moralisierend und zum Teil auch polemisch geführten Debatte der BdV für sich mit Recht in Anspruch nehmen kann, einen erheblichen Teil dazu beigetragen zu haben, daß mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ am 30.12.2008 die „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ als unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin errichtet werden konnte. Träger der Stiftung ist das Deutsche Historische Museum. Zu den Zielen und Aufgaben der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ hat die Große Koalition am 19. März 2008 eine Konzeption beschlossen. Nach der Grundinstandsetzung des Deutschlandhauses am Anhalter Bahnhof wird die Stiftung dort ein Ausstellungs-, Dokumentations- und Informationszentrum einrichten. Die Errichtung der Stiftung ist auch deshalb wichtig, weil die ja gar nicht so wenigen historisch-kulturellen Initiativen in und im Umkreis der Vertriebenenverbände von einer breiteren Öffentlichkeit praktisch nicht wahrgenommen und auch von der wissenschaftlichen Forschung zumeist ignoriert werden. Hier rächen sich allerdings wohl auch Versäumnisse der Vertriebenenverbände in der Vergangenheit; man hat, so scheint mir, durch verbandsfixierte Nabelschau und einen isolationistischen Rückzug auf eine im Kern oft unkritische und wissenschaftsferne Brauchtums- und Traditionspflege letztlich Terrain geräumt.

Ich möchte abschließend einen Gedanken meines Kollegen Karl Schlögel (Frankfurt/Oder) aufgreifen: Er schrieb 2006, es gebe in geistigen Prozessen keine biologischen Lösungen. „Die ‚Normalgesellschaft‘ schuldet den Vertriebenen etwas. Sie schuldet denen, die mit Heimatverlust gezahlt haben, wenigstens die Pflege ihrer Erinnerung, die Arbeit am kulturellen Erbe und Gedächtnis. Die Integration der verloren gegangenen Welt ist kein mechanischer Prozeß, sondern ein Vorgang der kulturellen Aneignung, der in Deutschland noch lange nicht abgeschlossen ist, in vieler Hinsicht sogar erst aufgenommen werden muß. Die Transformation Nachkriegsdeutschlands dürfte erst abgeschlossen sein, wenn die geistige Aneignung der verlorenen kulturellen Provinzen vollzogen ist.“ (1) Die Aussage ist umso bemerkenswerter, als Schlögel nicht zu den Befürwortern des Zentrums gegen Vertreibungen zählte und den Vertriebenenverbänden eher kritisch gegenüber steht. So bleibt am Ende die Feststellung, daß der Prozeß der Vertriebenenintegration zwar abgeschlossen ist, es sitzt heute niemand mehr auf gepackten Koffern. Was aber noch aussteht, ist, das von den Vertriebenen mitgebrachte „schwere Gepäck“ (Helga Hirsch), ihre Erinnerungen, ihre Traumata, das reiche Erbe des früheren deutschen Ostens von den staubigen Speichern und aus den feuchten Kellern der Geschichtslosigkeit herunter- bzw. heraufzuholen und diese Erbe für die gesamte Nation, aber im Dialog mit unseren östlichen Nachbarn auch für Europa wieder oder neu zu entdecken. Ich bin davon überzeugt, es sind dort geistige Kostbarkeiten, durchaus auch manchmal scharfkantige und ungeschliffene, zu bergen und erst dann werden die Vertriebenen wirklich auch geistig in der Bundesrepublik Deutschland angekommen sein.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

____________
Anmerkungen:

1. Karl Schlögel: Wie europäische Erinnerung an Umsiedlung und Vertreibungen aussehen könnte,
    in: Anja Kruke (Hg.): Zwangsmigration und Vertreibung – Europa im 20. Jahrhundert, Bonn 2006,
    S. 49-67, hier S. 63.

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Literaturhinweise

  • Brües, Hans Josef: Artikulation und Repräsentation politischer Verbandsinteressen, dargestellt am Beispiel der Vertriebenenorganisationen. Diss. Köln 1972
     

  • Hirsch, Helga: Schweres Gepäck. Flucht und Vertreibung als Lebensthema. Hamburg 2004
     

  • Kittel, Manfred: Vertreibung der Vertriebenen? Der historische deutsche Osten in der Erinnerungskultur der Bundesrepublik (1961-1982). München 2007
     

  • Kossert, Andreas: Kalte Heimat. Die Geschichte der deutschen Vertriebenen nach 1945. München 2008
     

  • Stickler, Matthias: „Ostdeutsch heißt Gesamtdeutsch“. Organisation, Selbstverständnis und heimatpolitische Zielsetzungen der deutschen Vertriebenenverbände 1949-1972. Düsseldorf 2004
     

  • Stickler, Matthias: „Der Demontage wehren“ – Die Vertriebenenverbände in der frühen Bundesrepublik im Spannungsfeld von nationalem Anspruch und politischer Marginalisierung. In: Jahrbuch der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau 47-48/2006-2007, S. 309-338
     

  • Wambach, Manfred Max: Verbändestaat und Parteienoligopol. Macht und Ohnmacht der Vertriebenenverbände. Stuttgart 1971

Quelle und Copyright:
PD Prof. Dr. phil. Matthias Stickler, 23.10.2010


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