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Die Landsmannschaft
Ostpreußen ist EUFV-
Gründungsmitglied |
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Volksabstimmung am 11. Juli 1920
Überwältigendes Votum für Deutschland
Aufruf zur
Erinnerung an die Volksabstimmung
Artikel 43 der
Haager Landkriegsordnung von 1907
bestimmt, dass die Besatzungsmacht keine Maßnahmen treffen darf, die darauf
abzielen, „… die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben im besetzten
Gebiet zu zerstören oder ihre Wiederherstellung zu verhindern“. Die
Besatzungsmacht handelt entgegen den Bestimmungen des Artikels 43, wenn sie die
Zivilbevölkerung, die wegen drohender Kriegsgefahr evakuiert war oder fliehen musste, an der Rückkehr hindert oder aus ihrer Heimat vertreibt. Die Artikel 6b
und c des Statuts des Nürnberger Militärtribunals erklären die Deportation,
Vertreibung oder Verschleppung der Zivilbevölkerung zum Kriegsverbrechen
beziehungsweise zum Verbrechen gegen die Menschheit. Sie sind auch eine
eklatante Missachtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Solch eines Aktes
der Selbstbestimmung wird die Landsmannschaft Ostpreußen in diesem Jahr
gedenken.
Zu Erinnerung: In den Jahren 1914 und 1915
besetzten die Russen einen Teil Ostpreußens. Die betroffene Bevölkerung musste
zweimal fliehen, konnte nach dem Zurückdrängen der Russen aber wieder in ihre
Heimat zurückkehren. Danach befreiten deutsche Truppen auch Polen, das seit dem
„Wiener Kongress“ 1815 Teil des Zarenreichs war. Die Militärgouverneure
Deutschlands und Österreichs proklamierten am 5. November 1916 ein unabhängiges
„Königreich Polen“. Doch der Dank blieb aus und im „Frieden von Versailles“
wurde Ostpreußen durch einen „Korridor“ vom Reich getrennt. Das Gebiet um Soldau
wurde ohne Volksbefragung abgetrennt, ebenso wie das Memelgebiet. Polen forderte
das ganze südliche Ostpreußen, doch es konnte eine Volksabstimmung durchgesetzt
werden. Am 11. Juli 1920 fand die Volksabstimmung statt und strafte alle
Propagandalügen. 97,8 Prozent stimmten für Deutschland und nur 2,1 Prozent für
Polen. In Masuren stimmten 363.209 Personen für Deutschland und nur 7.980 Personen
für Polen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es keine Volksbefragung, da wurde bis
auf Restbestände die Zivilbevölkerung vertrieben. An den 90. Jahrestag dieser
die Heimattreue bekundenden Volksabstimmung am 11. Juli 2010 wird die
Landsmannschaft Ostpreußen gebührend erinnern. - Wolfgang Thüne
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