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11. Juli 1920 - Volksabstimmung in Ostpreußen

"C'est vraiment incroyable". Volksabstimmung nach dem Ersten Weltkrieg - Beispiel Ostpreußen.
Vortrag des Historikers Tobias N. Körfer M.A. bei der Landsmannschaft Ostpreußen,
Kreisgruppe Bonn, am 1. Juni 2010.
Quelle: www.youtube.com/watch?v=_3aQtj8s_RM

weitere Videos unter:  www.youtube.com/view_play_list?p=64EA7DE8E3F449BA


Schatten über der Selbstbestimmung
1920 übernahmen in Teilen Ost- und Westpreußens die Kriegssieger die Verwaltung
von Manuel Ruoff

Gemäß dem Versailler Vertrag sollte in Teilen West- und Ostpreußens die Bevölkerung entscheiden, ob sie beim Deutschen Reich verbleiben oder zu Polen wollte. Um den deutschen Behörden jeden Einfluss zu nehmen, fand der Abstimmungsvorgang unter alliierter Herrschaft statt. 1920 nahmen die entsprechenden Kommissionen ihre Arbeit auf.

Was haben die US-Präsidenten Barack Obama, John F. Kennedy und Franklin D. Roosevelt gemein? Sie haben gegenüber der Öffentlichkeit von einer besseren Welt geschwärmt. Nun mag man darüber streiten, ob die Ursache hierfür eine im Grunde sympathische Naivität oder eine besondere Form von Verlogenheit ist. Fakt ist, dass es diese Traditionslinie gibt, und in dieser Tradition stand auch Woodrow Wilson, der US-Präsident während des Ersten Weltkrieges.

Am 8. Januar 1918 schwärmte er vor seinem Kongress von einem gerechten und dauerhaften Verständigungsfrieden auf der Basis des Selbstbestimmungsrechts der Völker. In diesem Zusammenhang stellte Wilson 14 Forderungen auf, die so genannten 14 Punkte. Für die deutsch-polnische Grenze relevant war der Punkt 13. Da heißt es:

„Ein unabhängiger polnischer Staat sollte errichtet werden, der alle Gebiete einzubegreifen hätte, die von unbestritten polnischer Bevölkerung bewohnt sind; diesem Staat sollte ein freier und sicherer Zugang zum Meer geöffnet werden, und seine politische wie wirtschaftliche Unabhängigkeit sollte durch internationale Übereinkommen verbürgt werden.“

Der Kriegsgegner, in concreto das Deutsche Reich, erklärte sich zum Waffenstillstand auf der Basis dieser 14 Punkte bereit. Das Ergebnis waren aber die Pariser Vorortverträge. Die Ungerechtigkeit des Friedens von Versailles und der anderen Vorortverträge lag darin, dass die Sieger für sich in Anspruch nahmen, allein, also ohne die Kriegsverlierer, Wilsons 14 Punkte zu interpretieren und in Vertragsform zu gießen. Die Kriegsverlierer durften dann nur noch unterschreiben. Zu Recht spricht man deshalb ja auch vom Versailler Diktat.

Entsprechend wurde Punkt 13 von Wilsons 14 Punkten in Versailles ausgelegt. Durch die deutsch-polnisch besiedelte Provinz Posen wurde eine neue Staatsgrenze gezogen, die klar diesseits der deutsch-polnischen Volkstumsgrenze lag. Und mit dem in Wilsons Punkt 13 Polen zugestandenen „freien und sicheren Zugang zum Meer“ wurde die Schaffung des sogenannten polnischen Korridors gerechtfertigt, obwohl in diesem Gebiet gar keine Polen lebten, sondern Deutsche sowie Kaschuben mit überwiegend deutscher Identität.

Polens Landhunger war damit aber noch nicht gestillt. Es forderte vom alten Ordensland neben Westpreußen auch Ermland und Masuren. Im Falle Ermlands wurde argumentiert, es sei wie Westpreußen „erst“ durch die Polnischen Teilungen zu Preußen gekommen und die Ermländer hätten mit dem Katholizismus den Glauben der Polen. Im Falle Masurens, das weder katholisch war noch „erst“ in den Polnischen Teilungen zu Preußen gekommen war, wurde anders argumentiert. Die Masuren sprächen mit Masurisch einen polnischen Dialekt und seien durch Germanisierung ihrem Volkstum entfremdete Polen.

Anders als bezüglich des größten Teils von Posen und Westpreußen, aber auch Elsass-Lothringens oder des Hultschiner Ländchens wurde in diesem Falle seitens der Sieger nicht einfach ein Besitzerwechsel beschlossen. Stattdessen sollte im südlichen Ostpreußen wie auch in den zwischen Weichsel und Ostpreußen gelegenen Teilen Westpreußens analog zu Nordschleswig und Oberschlesien eine Form von Volksbefragung durchgeführt werden. Diese sollte unter der Aufsicht der Sieger stattfinden, und die Deutschen ahnten Böses.

Am 7. Mai 1919 wurde Deutschland der Versailler Friedensentwurf einschließlich der Regelung der Volksbefragung in den Artikeln 94 bis 97 vorgelegt. Hierzu gab die Friedensdelegation des Deutschen Reiches am 29. Mai 1919 eine ablehnende Stellungnahme ab.

Trotzdem unterzeichneten die deutschen Verlierer unter dem Druck der Sieger am 28. Juni 1919 den Frieden von Versailles. In den Artikeln 94 und 95 geht es um das ostpreußische, in den Artikeln 96 und 97 analog dazu um das westpreußische Abstimmungsgebiet.

Am 13. Oktober 1919 und 4. November 1919 gab es relativ gute Nachrichten für die Deutschen. Am 13. Oktober bestimmten die Sieger, dass im südlichen Ostpreußen die Briten und in den westpreußischen Kreisen die Italiener das Kommando über die alliierten Truppen haben sollen. Und am 4. November wurde festgelegt, dass diejenigen Mächte, welche die Kommandogewalt haben, auch an der Spitze der jeweiligen Kommission stehen. Damit dominierten weder im südlichen Ostpreußen noch in den vier westpreußischen Kreisen die parteiischen Franzosen. So war eine wichtige Voraussetzung für eine faire Abstimmung gegeben.

Im Februar 1920 wird es dann ernst. Am 1. Februar zieht sich die Reichswehr aus dem Abstimmungsgebieten zurück. Am 14. beziehungsweise 17. Februar übernehmen die interalliierten Kommissionen in Allenstein beziehungsweise Marienwerder die Verwaltung.

In Allenstein übernimmt der britische Vorsitzende das Ressort Inneres und Eisenbahn, der Franzose die Justiz und der Italiener die Finanzen, das Sozialwesen sowie den Post- und Telegrafendienst. Der Japaner bleibt ohne Ressort.

In Marienwerder regelt der italienische Vorsitzende das Innere, der Franzose die Finanzen, der Japaner die Justiz sowie der Brite Verkehr und Handel.

Die deutschen Beamten dürfen bleiben. Sie werden allerdings zur Loyalität gegenüber den interalliierten Kommissionen verpflichtet, und jeder Kreis bekommt einen alliierten Aufpasser.

Die alliierte Interimsherrschaft hatte begonnen.     

Foto: Die interalliierte Kommission des ostpreußischen Abstimmungsgebietes (rechts) mit einer
deutschen Regierungsdelegation im Sitzungssaal der Regierung in Allenstein: Ganz links mit
typisch englischem Schnurrbart der britische Kommissionspräsident Sir Ernest Amelius Rennie.
Der Mann mit dem schütteren Haar unter dem Bild Wil­helms II. ist der italienische Marchese
Fracassi di Torre Rossano. Die Person mit dem Stehkragen, die so auffallend in eine andere
Richtung schaut, ist der Franzose Chevalley. Mit verschränkten Armen und gesenktem Blick
der Japaner Marumo.
  

Abschnitt IX des Versailler Vertrages

Bezüglich der interalliierten Kommission im ostpreußischen Abstimmungsgebiet heißt es in Artikel 95 des Ostpreußen betreffenden Abschnitts X des Versailler Vertrages:

„Binnen längstens zwei Wochen nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrags haben die deutschen Truppen und Behörden das oben umschriebene Gebiet zu verlassen. Bis zur Vollendung der Räumung haben sie sich aller Beitreibungen in Geld- und Naturalien und jeder Maßnahme zu enthalten, wodurch die wirtschaftlichen Interessen des Landes beeinträchtigt werden könnten.

Mit Ablauf der vorerwähnten Frist wird die genannte Zone einem internationalen Ausschuß unterstellt, der aus fünf von den alliierten und assoziierten Hauptmächten ernannten Mitgliedern besteht. Dieser Ausschuss erhält allgemeine Verwaltungsbefugnis und hat insbesondere die Aufgabe, die Abstimmung in die Wege zu leiten und alle Maßnahmen zu treffen, die er zur Sicherung einer freien, unbeeinflußten und geheimen Stimmenabgabe für erforderlich erachtet. Er erhält desgleichen Vollmacht zur Entscheidung aller Fragen, zu denen die Ausführung der gegenwärtigen Bestimmungen Anlaß gibt. Er trifft ferner alle geeigneten Anordnungen, um sich bei der Ausübung seines Amtes durch Hilfskräfte unterstützen zu lassen, die er selbst unter der örtlichen Bevölkerung auswählt. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit.

(…)

Nach Beendigung der Abstimmung teilt der Ausschuss den alliierten und assoziierten Hauptmächten die Anzahl der in jeder Gemeinde abgegebenen Stimmen mit und reicht gleichzeitig einen eingehenden Bericht über die Wahlhandlung sowie einen Vorschlag über die Linie ein, die unter Berücksichtigung sowohl des durch die Abstimmung kundgegebenen Willens der Einwohner als der geographischen und wirtschaftlichen Lage der Ortschaften in dieser Gegend als Grenzen Ostpreußens angenommen werden soll. Die alliierten und assoziierten Hauptmächte setzen alsdann die Grenze zwischen Ostpreußen und Polen in dieser Gegend fest.

(...)

Sobald die alliierten und assoziierten Hauptmächte die Grenzlinie festgesetzt haben, werden die ostpreußischen Verwaltungsbehörden von dem Ausschuss dahin verständigt, dass sie in dem nördlich dieser Grenzlinie liegenden Gebiet die Verwaltung wieder zu übernehmen haben. Diese Übernahme hat binnen Monatsfrist nach der Benachrichtigung und in der von dem Ausschuss vorgeschriebenen Art zu erfolgen. Binnen derselben Frist und ebenfalls in der von dem Ausschuss vorgeschriebenen Art hat die polnische Regierung für die Verwaltung des südlich der Grenzlinie liegenden Gebiets Sorge zu tragen. Sobald hiernach die Verwaltung des Landes durch die ostpreußischen oder polnischen Behörden sichergestellt ist, nahmen die Befugnisse des internationalen Ausschusses ein Ende.“

Artikel 97 enthielt analoge Bestimmungen bezüglich des westpreußischen Abstimmungsgebietes.


Die Antwort des Reiches

Am 29. Mai 1919 äußerte sich die Friedensdelegation des Reiches zu der in den Artikeln 94 bis 97 des Versailler Vertrages vorgesehenen Volksbefragung wie folgt:

„Im südlichen Ostpreußen wird das Vorhandensein einer Bevölkerung von nichtdeutscher Muttersprache benutzt, um in diesen Bezirken eine Abstimmung zu fordern. Diese Bezirke werden indes nicht von einer unbestrittenen polnischen Bevölkerung bewohnt. Der Umstand, dass in einzelnen Gegenden sich die nichtdeutsche Sprache erhalten hat, kann keine Rolle spielen, da diese Erscheinung selbst in den ältesten Einheitsstaaten zu beachten ist; es sei auf die Bretonen, Waliser und Basken verwiesen. Die gegenwärtige Grenze Ostpreußens liegt seit etwa 500 Jahren fest; die fraglichen Teile der Provinz haben allergrößtenteils nie zu Polen oder zu Litauen gehört. Ihre Einwohner stehen den außerhalb der deutschen Grenze befindlichen Völkerschaften infolge einer seit Jahrhunderten verschiedenen Geschichte, einer anders gearteten Kultur und eines anderen religiösen Bekenntnisses fremd gegenüber. Diese Bevölkerung hat, von einer Gruppe landfremder Agitatoren abgesehen, ein Verlangen nach Lostrennung von Deutschland niemals geäußert und ein Grund, die staatlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Gebiete zu ändern, liegt deshalb nicht vor.

Das gleiche gilt in Westpreußen für die Kreise Stuhm, Marienburg, Marienwerder und Rosenberg. Der Kreis Marienburg hat 98 von Hundert Deutsche, der Kreis Marienwerder rechts der Weichsel ist ebenfalls fast rein deutsch, Rosenberg hat 93,7 von Hundert Deutsche. Es gibt in Polen Kreise, in denen der Prozentsatz der deutschen Bevölkerung höher ist als zum Beispiel der Prozentsatz der polnischen Bevölkerung im Kreise Rosenberg. Das Vorhandensein so kleiner Minoritäten ist nach dem Programm des Präsidenten Wilson kein Grund zur Anzweifelung des nationalen Charakters eines Gebietes; andernfalls würde das Programm zur Auflösung jeglicher Staatsordnung führen.“

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt Ausgabe 06 / 13.02.20110


Diese Briefmarke wurde anläßlich des Gedenkens der Volksabstimmung von 1920 von der Deutschen Post als "Sonderanfertigung" für die Kreisgemeinschaft Allenstein Land in einer Auflage von 40 Stück hergestellt  Die Marken sind vergriffen, also nicht mehr zu haben.
Diese Briefmarke wurde anläßlich des Gedenkens der Volksabstimmung von 1920 von der Deutschen Post als "Sonderanfertigung" für die Kreisgemeinschaft Allenstein Land in einer Auflage von 40 Stück hergestellt  Die Marken sind vergriffen, also nicht mehr zu haben.
(weitere Infos zu individuellen Briefmarken: https://shop.deutschepost.de/individuell)

100 Jahre Volksabstimmung in Ostpreußen

Quelle: Ostpreußen-TV - www.youtube.com/watch?v=s0tj5jMkuqI - 10.07.2020

Preußische Zeitung - 11. Juli 2010
weitere Berichte zur Volksabstimmung in Ostpreußen am 11 Juli 1920

PAZ Spezial - 11. Juli 2020
weitere Berichte zur Volksabstimmung in Ostpreußen am 11 Juli 1920

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weitere Informationen:
Aufruf zur Erinnerung an die Volksabstimmung im südl. Ostpreußen vor 90 Jahren am 11. Juli 1920
http://www.youtube.com/watch?v=LD8rVT-dqEA;

Ostpreußen oder Polen?
http://wochenblatt.pl/ostpreusen-oder-polen/?fbclid=IwAR1Q6P1o8rD0vrr-P3uwlXP...
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