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Die Landsmannschaft
Ostpreußen ist EUFV-
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Entstehung und
Bedeutung der Charta
Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen
wurde am 5. August 1950 vor dem Stuttgarter Schloß verkündet. Sie gilt als das
Grundgesetz der deutschen Heimatvertriebenen. In ihrem Kern enthält sie einen Aufruf
zum Verzicht auf Rache und Gewalt trotz des eigenen gerade erlittenen Unrechts und
ein klares Bekenntnis zur Schaffung eines einigen Europas, zur Verständigung zwischen
den Staaten, den Völkern und Volksgruppen. Sie war zum Zeitpunkt ihrer Verabschiedung
am 5. August 1950 ihrer Zeit weit voraus und eine große moralische Leistung der
Vertriebenen, die damals noch nicht wussten, was überhaupt mit ihnen geschehen sollte
und wie es weiterging. Tausende befanden sich zudem noch in sowjetischer Kriegsgefangenschaft.
Aber die Charta spricht auch vom Recht
auf die Heimat, als einem von Gott geschenkten Grundrecht der Menschheit, das in
Bezug auf die Heimatvertriebenen bis heute nicht verwirklicht ist. Dazu heißt es:
"Die Völker müssen erkennen, dass das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen
wie aller Flüchtlinge, ein Weltproblem ist, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung
und Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordert."
5. August 1950: Verkündung der Charta der deutschen
Heimatvertriebenen vor dem Stuttgarter Schloß.
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