Die Vertriebenen und die Rechtslage
bezogen auf Ostdeutschland und das Sudetenland
Dr. Ulrich Neumann
Bei der Lektüre der Vertriebenenpresse fällt
immer wieder auf, daß die Waffen, die uns das Völkerrecht verleiht, anscheinend
nicht bekannt sind. Es werden hier und da einmal die Gutachten von Ermacora oder
Blumenwitz erwähnt, niemals aber werden die die Vertriebenen betreffenden
Paragraphen im Völkerrecht, auf die schon in den 70er Jahren Fritz Münch, Prof.
am Max-Planck-Institut für Völkerrecht in Heidelberg, aufmerksam gemacht hatte,
dargestellt.
Wir haben also die Aufgabe, die diesbezüglichen
unten aufgeführten Abkommen und Verträge kennenzulernen, zu studieren und
entsprechend einem/unserem natürlichen Rechtsempfinden und unserem eigenen
juristischen Verstand zu interpretieren. Es hat uns einfach egal zu sein, was
manche Völkerrechtler meinen, da wir wissen, daß Völkerrechtler hinsichtlich
verschiedener rechtlicher Sachlagen unterschiedliche Meinungen haben. Uns
interessieren nur Meinungen von Völkerrechtlern, die frei von Zwängen wie
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