Zur Eigentumsfrage
Der Anspruch auf Konfisziertes besteht fort
Lastenausgleich war keine Entschädigung
Es ist still geworden um die Entschädigung des
konfiszierten Eigentums in den Heimatgebieten der deutschen Vertriebenen. Viele
Anspruchsberechtigte sind verstorben, die rechtmäßigen Erben haben resigniert
oder sind ahnungslos hinsichtlich ihrer Ansprüche. Der Bund der Vertriebenen
(BdV) hat sich letztmalig 2006 hörbar zu der Problematik geäußert. Bei der
Bundesdelegiertenversammlung 2006 wurde dazu eine Resolution verabschiedet. Sie
hatte einen Appell an die Bundesregierung und die Nachbarstaaten im Osten zum
Inhalt, die offenen Vermögensfragen einer Lösung zuzuführen. Die 2007 gegründete
Europäische Union der Flüchtlinge und Vertriebenen (EUFV) hat als Hauptziel die
Entschädigung des zurückgelassenen Eigentums im Programm. Abgesehen von den
Landsmannschaften Ostpreußen, Schlesien und dem Landesverband Baden-Württemberg
der Sudetendeutschen Landsmannschaft wurde und wird die EUFV von allen übrigen
deutschen Vertriebenenverbänden nicht unterstützt. Inzwischen haben die
Bundeskanzlerin und 2004 auch der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder
erklärt, dass sie Entschädigungsforderungen nicht unterstützen werden; ja, sogar
darauf hinwirken wollen, dass diese unterbleiben. Dem scheint das BdV-Präsidium
Rechnung zu tragen.
Jedenfalls haben alle Bundesregierungen seit 1990
versäumt, die offenen Vermögensfragen einer Lösung zuzuführen. Dabei gab es gute
Gelegenheiten, das Problem auf höchster diplomatischer Ebene zu lösen. Bevor
Polen Mitglied der EU wurde, hätte man deutscherseits die entsprechenden
Verhandlungen führen müssen. 2003 erklärte der damalige polnische
Staatspräsident Kwasniewski bei seinem Deutschlandbesuch, dass die
Entschädigungsfrage ungelöst sei. Er wisse auch keine Lösung. Mit gutem Willen
auf beiden Seiten wäre damals eine Übereinkunft möglich gewesen. Den Enteigneten
ist immer klar gewesen, dass eine Lösung der Eigentumsproblematik nur im Rahmen
einer humanitären und symbolischen Geste möglich gewesen wäre. Doch noch nicht
einmal eine derartige Geste des guten Willens haben die Regierungen zustande
gebracht. Die Bundesregierung hat den gebotenen diplomatischen Schutz der
eigenen Landeskinder in der Wiedergutmachungsfrage unterlassen. Deshalb hat sie
sich nun entschädigungspflichtig gemacht. Diese Auffassung hatte schon 2004 der
verstorbene Völkerrechtler Blumenwitz vertreten.
Ein weiterer Aspekt, der diese Auffassung stützt,
kommt hinzu. Die Bundesregierung hat
im Rahmen des Natobeitritts Deutschlands
1955 den Überleitungsvertrag unterzeichnet. In diesem Vertrag verpflichtet sich
die deutsche Regierung, jetzt und zukünftig, keine Entschädigungsansprüche
gegenüber den Siegermächten geltend zu machen. Als Siegermächte gelten auch die
Vertreiberstaaten. Kanzler Kohl hat diesen Überleitungsvertrag 1990 erneut
unterzeichnet. Kohl, dem Wahrheit und Klarheit zweitrangig waren, wenn es ihm
opportun erschien, hat den Überleitungsvertrag nicht dem Bundestag zur
Genehmigung vorgelegt, sondern in einer kurzen Protokollnotiz die weitere
Gültigkeit des Vertrages bekanntgegeben.
Der Bundesvorstand der LO hat nunmehr offiziell
klargestellt, dass sich alle Entschädigungsansprüche für das konfiszierte
Eigentum in den Heimatgebieten gegen die Bundesregierung richten. Dieser Haltung
liegt die richtige Erkenntnis zugrunde, dass die Heimatvertriebenen nun fast 25
Jahre nach der Wende und ebenso langer intensiver Aufbauarbeit in den
Ostprovinzen des früheren deutschen Reiches, das stabile Vertrauensverhältnis
zwischen der heutigen polnischen und litauischen Mehrheitsbevölkerung und der
deutschen Minderheit nicht gefährden wollen. Das Verhältnis zu den Nachbarn im
Osten hat sich normalisiert, das soll aus Sicht der Heimatvertriebenen auch so
bleiben. Die Entschädigungsansprüche der Vertriebenen wegen ihres konfiszierten
Eigentums in Heimatgebieten gegen die Bundesregierung bestehen weiterhin. Der in
den 50er und 60er Jahren gezahlte
Lastenausgleich war keine Entschädigung. Schon
in der Präambel des
Lastenausgleichgesetzes wird klargestellt, dass die
Leistungen aus diesem Gesetz lediglich ein Ersatz für Nutzungsausfall sind.
- W. v. Gottberg
Quellen:
Foto: Archivmaterial;
Text:
Seit dem 10.01.2008 sind Sie der
. Besucher
Die Web-Seiten
sind optimiert für 1024x768 oder höher und 24 Bit Farbtiefe sowie MS-Internet Explorer 11.x oder höher.
Netscape ab 4.x oder andere Browser mit Einschränkungen verwendbar. - Optimale
Darstellung im Vollbildmodus.
Soundkarte für Tonwiedergabe erforderlich.