Auf dem Boden der europäisch-abendländischen
Völkerrechtsordnung gehört das Eigentumsrecht zu den unbedingt zu
gewährleistenden Menschenrechten und Grundfreiheiten. In der Europäischen
Menschenrechtskonvention und seinen Ergänzungen ist dies eindeutig festgehalten.
Die Eingriffe der Vertreiberstaaten in das Eigentum der Vertriebenen sind
deshalb rechtswidrig und haben lediglich zur Folge, daß die rechtmäßigen
Eigentümer an der Ausübung ihrer Eigentumsrechte gehindert sind. Sie haben ihr
Eigentum nicht verloren. Vor diesem Hintergrund war es der deutschen
Bundesregierung auch nicht möglich, in den Verträgen mit den Vertreiberstaaten
auf deutsches Privateigentum in den Vertreibungsgebieten zu verzichten. Uns
liegen mehrere Schreiben des bundesdeutschen auswärtigen Amtes vor, die ganz
eindeutig besagen, daß alles Privateigentum von den 4+2 Verträgen nicht
betroffen ist. Insbesondere lautet die korrekte Bezeichnung des
Grenzvertrages mit Polen:
Grenzbestätigungsvertrag, nicht etwa Grenz-anerkennungsvertrag und schon gar nicht Gebietsabtretungsvertrag. In
Anbetracht dieser Rechtslage gilt es, für alle Inhaber ostdeutschen
Grundeigentums, die genauen Daten der Grundbücher zu erhalten, um die
Wiedererlangung der Verfügung über das Eigentum für sich oder die Erben auch
tatsächlich zu ermöglichen. Die Daten sind am einfachsten in den
Lastenausgleichsunterlagen zu finden. Wichtig zu wissen: Lastenausgleich ist
vom ersten Tag seiner gesetzlichen Gültigkeit bis zur letzten Novelle des
Gesetzes niemals als Eigentumsverlustentschädigung bezeichnet und benutzt worden,
sondern lediglich als Nutzungsausfallsentschädigung! Eigentümer bleibt nach wie
vor Eigentümer. Daher ist es wichtig, die Grundbuchdaten sorgfältig
aufzubewahren und das Grundeigentum ordentlich und notariell zu vererben.
Was tun, wenn die Unterlagen nicht oder nicht
mehr vorhanden sind? Versicherungsunterlagen können helfen. Die meisten
ostdeutschen Versicherungsgesellschafien waren Ableger, deren Zentren in West-
oder Mitteldeutschland lagen oder sogar noch liegen. Die Zentralstelle in Berlin
hat (fast) alle Unterlagen der damaligen Zeit. Das Bundesverwaltungsamt hat alle
Lastenausgleichsunterlagen gespeichert. Auch da kann man sich erkundigen.
Internationales Recht bricht
nationales Recht.
Der polnische Staat hat alle völkerrechtlichen
Gesetze, auch die Menschenrechtskonvention und die Haager Landkriegsordnung, mit
unterzeichnet, deren Gültigkeit also anerkannt! Der deutsch-litauische Vertrag
über die Rückübertragung des (nach dem ersten Weltkrieg) völkerrechtswidrig
geklauten Memelgebietes hat eine Gültigkeit von 99 Jahren, d.h., er gilt noch
weit über das Jahr 2000!
Wir müssen also weit vorausdenken, damit nicht
wieder eine Generation aufsteht und sagt: ,,Ihr habt es doch gewußt, warum habt
ihr nichts getan!"
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