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Stiftung "Zentrum gegen Vertreibungen"
Stiftung "Flucht, Vertreibung, Versöhnung"

Einleitung

Vor etwa zehn Jahren hatte die z. Zt. amtierende Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV). Frau Erika Steinbach, die Initiative ergriffen, Schritte in die Wege zu leiten, die dazu führen sollten. die Flucht- und Vertreibungstragödie. die sich in den letzten Monaten des Zweiten Weltkrieges und in den ersten Jahren danach in Mittelost- und Südosteuropa abgespielt hat, vor dem Vergessen zu bewahren. Von dieser Tragödie waren schätzungsweise 15 Millionen Deutsche unmittelbar betroffen. Die Initiative der Präsidentin des BdV führte dazu. daß im Jahre 2000 die "Stiftung gegen Vertreibungen" ins Leben gerufen wurde. Aufgabe dieser Stiftung sollte die Gründung eines "Zentrums gegen Vertreibungen" sein. In diesen Zentrum sollten sowohl eine Gedenkstätte als auch ein Dokumentationszentrum unter einen Dach ihren Platz finden.

Seit der Initiative der Präsidentin des BdV und die aus dieser Initiative hervorgegangene Gründung des "Zentrums gegen Vertreibungen" sind mittlerweile mehr als neun Jahre vergangen. Die Absicht. ein solches Zentrum zu gründen. hat in diesen neun Jahren unterschiedliche Reaktionen - pro und kontra - ausgelöst. Nach jahrelanger Zurückhaltung hat sich die Regierung der BRD schließlich dazu bereit erklärt. die Initiative des BdV zu unterstützen und sie in der Gestalt einer staatlichen Stiftung mit dem Namen "Flucht. Vertreibung. Versöhnung" endlich zu verwirklichen. Dazu und zu dem. was seit der Initiative der Präsidentin des BdV inzwischen erreicht worden ist. wäre Einiges anzumerken.

Die Gedenkstätte im "Zentrum gegen Vertreibungen"

Die Gedenkstätte würde den mittlerweile betagten oder gar hochbetagten Deutschen der Erlebnisgeneration der Vertreibung und ihren Nachkommen die Gelegenheit bieten. zu trauern und der Opfer des schrecklichen Geschehens von damals zu gedenken. Dieser Ort der Stille war aber nicht mir als Trauer- und Gedenkstätte ausschließlich für die deutschen Heintatvertriebenen gedacht. sondern sollte zugleich auch der zentrale Ort der Trauer, Besinnung und Mahnung für das ganze deutsche Volk sein. Der Gedanke. die Gedenkstätte als zentralen Ort der Trauer, Besinnung und Mahnung für das ganze deutsche Volk zu gestalten. kann nur begrüßt werden. Schließlich ist die Vertreibung von Millionen von Deutschen aus ihrer angestammten - zum größten Teil sogar ihrer im Deutschen Reiche gelegenen Heimat - ein Schicksal, das unmittelbar oder mittelbar die deutsche Nation in ihrer Gesamtheit erlitten hat. Leider ist dies gleich ab 1945 nicht von allen Deutschen. die nicht selbst unmittelbar von Flucht und Vertreibung betroffen worden waren. aus unterschiedlichen Gründen so empfunden worden.

Daß es bis heute in der BRD keine zentrale Gedenkstätte für die deutschen Opfer von Flucht und Vertreibung gibt, ist eine traurige Tatsache. zu der es eigentlich nicht hätte kommen dürfen. Es wäre die Aufgabe des gesamten deutschen Volkes gewesen, bereits in den fünfziger Jahren eine solche Gedenkstätte zu errichten. Infolge der Zerstückelung des Territoriums des Deutschen Reiches durch die Siegennächte von 1945 war die Errichtung einer solchen zentralen Gedenkstätte in den ersten Jahren nach dein Zweiten Weltkrieg jedoch gar nicht möglich. Erinnert sei an die bereits 1945 von den großen Siegennächten verfügte provisorische Verwaltung der mittleren und östlichen Reichsgebiete durch die Sowjetunion und durch Polen sowie die erfolgte faktische Wiedereingliederung der deutsch besiedelten Gebiete des Sudetenlandes in die Tschechoslowakei. Als im Jahre 1949 auf einem Teil des Staatsgebietes des Deutschen Reiches von Siegers Gnaden die BRD und die DDR gegründet worden waren, hatten sowohl die Regierungen als auch die Deutschen in diesen beiden neu gegründeten Staatsgebilden - sowohl Heimatvertriebene als auch Heimatverbliebene - in den ersten Nachkriegsjahren andere und damals weitaus größere Probleme zu bewältigen. als sich mit der Errichtung einer zentralen Gedenkstätte für die Opfer der Vertreibung aus der Heimat auseinanderzusetzen.

Hinzu kommt die Tatsache, daß die von den großen Siegermächten angeordnete Vertreibung von Millionen von Deutschen aus ihrer angestammten Heimat im Deutschen Reiche gewiß kein Ruhmesblatt für diese Siegermächte bedeutet. Die Siegermächte von 1945 hatten - mit vollsten Recht - die vom NS-Regime verfügte und praktizierte Deportationspolitik verurteilt. Die für diese Deportationspolitik Verantwortlichen wurden vor dem "Internationalen Militärtribunal" (IMT) in Nürnberg und anderswo zur Rechenschaft gezogen und verurteilt. Mit Rechtsprechung hatte dieses IMT allerdings wenig. um so mehr dagegen mit Rachejustiz zu tun. Nicht unerwähnt bleiben darf auch die Heuchelei der Siegermächte. mit der sie diese Nürnberger Schauprozesse über die Bühne brachten. Eines der Anklagepunkte in diesen Prozessen war "Deportation. Mord und Totschlag. Wegführung von Teilen der Zivilbevölkerung in den von der deutschen Wehrmacht besetzten Feindgebietern zur Sklavenarbeit". Zur selben Zeit jedoch, in der das IMT tätig war. machten sich diese Siegermächte selbst ebenfalls - unmittelbar oder mittelbar - ...

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Ein Beitrag vom niederländischen Völkerrechtler
Dr. Frans. H. E. W. du Buy


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